Pop-Up eröffnen: Rechtliche Voraussetzungen für Pop-Up Stores und Gastronomie
Vor der Eröffnung eines Pop-Up Stores solltest du dich über die rechtlichen Voraussetzungen näher informieren, damit du auf der sicheren Seite bist. Diese Artikel kann dabei nur eine Grundlage liefern, dienst jedoch nicht als professionelle Rechtsgrundlage.
Pop-Up Store eröffnen: Das erwartet dich
Du fragst dich welche rechtliche Voraussetzungen es für einen Pop-Up Store oder eine Pop-Up Gastronomie gibt? Dann bist du hier genau richtig. Wir haben dir einge Punkte zusammengestellt, die du beachten solltest, sowie eineige Tipps für Pop-Up Gründer:innen.
Pflicht ist natürlich ein gültiger Gewerbeschein.
Vorab: Ich bin kein Rechtsanwalt und ich beziehe mich lediglich auf angelesene Informationen.
Pop-Up Store eröffnen: Gewerbeanmeldungen und Genehmigungen
Nur wer sich rechtzeitig um alle rechtlichen Voraussetzungen kümmert, kann sich unbeschwert mit seinem Pop-Up Store kümmern. Als erstes benötigst du eine Gewerbeanmeldung die du bei deinem zuständigen Gewerbeamt beantragst. Es ist das Gewerbeamt in der Nähe deines Wohnortes oder Firmensitzes.
Du musst deinen Store vor Aufnahme der Gewerbetätigkeit beim Gewerbeamt anmelden und nach (langfristiger) Beendigung auch wieder abmelden. Grundsätzlich herrscht in Deutschland die Gewerbefreiheit (nach Artikel 12 des Grundgesetzes, ausführlich geregelt in der Gewerbeordnung), somit kann jede*r, der*die in Deutschland lebt auch problemlos ein Gewerbe betreiben.
Pop-Up eröffnen: Genehmigungen für die Gastronomie
Wenn du eine Pop-Up Gastronomie mit Alkoholausschank betreiben willst, dann besteht die Möglichkeit, hierfür eine vorläufige Gaststättenerlaubnis zu bekommen (nach §11 Gaststättengesetz). Dies setzt allerdings voraus, dass die Gaststätte baulich nicht verändert wird und im bisher genehmigten Umfang betrieben wird. Außerdem musst du einen Antrag auf eine endgültige Erlaubnis stellen und die Erlaubnis des*der Vorgänger*in darf nicht erloschen sein.Jedoch sind die Kosten für eine solche Beantragung sehr hoch.
Kostenpunkt in Köln: Für vorläufige Gaststättenerlaubnis 25-250€ / endgültige Gaststättenerlaubnis 3500€ und hinzu kommen Gewerbeanmeldung 20€ sowie je 13€ für dein Führungszeugnis und für einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister. Da alle Gebühren vor Eröffnung der Pop-Ups zu erbringen sind, empfehlen wir diese Option grundsätzlich eher nicht.
Eine Gaststättenerlaubnis ist Grundsätzlich nicht notwendig, wenn du
- Wenn du nur alkoholfreie Getränke ausschenkst
- Unentgeltliche Kostproben anbietest
- Zubereitete Speisen verkaufst oder
- In Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste rausgibst
Außerdem gibt es eine Möglichkeit eine Gestattung (nach § 12 Gaststättengesetz) zu beantragen und so bis zu 4 Tage dein Pop-Up ohne Gewerbeanmeldung zu betreiben. Dazu brauchst du nur einen einmaligen Grund, der auch selbst erschaffen sein kann, wie zum Beispiel ein Jubiläum, ein 25. Betriebsgeburtstag einer Arztpraxis oder ähnlichem.
Mehr über Pop-Up Stores
Ein Pop-Up Store – umgangssprachlich Guerilla Store – im deutschen oft Pop-Up Verkauf –im englischen Pop-Up Retail – ist ein stark kundenorientierter Laden mit Ablaufdatum oder eine temporäre Verkaufsfläche, die durch ein herausstechendes Konzept überzeugt und kurzzeitig in außergewöhnlichen, leerstehenden Locations eröffnet wird. Sie machen sich das Prinzip der ´Exklusivität´ und der ´künstlichen Verknappung´ zu Nutze, dadurch können temporäre Verkäufe sowohl Shop, Gastronomie, Kunst, Kultur oder Unterhaltung sein.
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